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Man muss vom Mord ausgehen, um den Totschlag zu verstehen. Mord, § 211 StGB: Bereits an dieser Stelle der nächste Systembruch. Alle anderen Straftatbestände sind von „unten nach oben.. Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord liegt in den Mordmerkmalen, die im § 211 StGB definiert sind. Mord setzt voraus, dass der Täter aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen.