Stellt der Mieter im Nachhinein fest, dass die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, sagt Dr. Klaus Lützenkirchen: „Der Mieter muss nachweisen, dass die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Erst dann, und wenn die Größenabweichung der Wohnung zehn Prozent überschreitet, kann er die Miete mindern.". Ist die Wohnung um mindestens 10% kleiner, als im Mietvertrag angegeben, darf der Mieter die Miete anteilig kürzen. In dem verhandelten Fall wurde im Mietvertrag zur Anmietung eines Reihenhauses die Wohnfläche mit 126,45 Quadratmetern vereinbart. Die Nachmessung ergab, daß die Gesamtfläche des Hauses nur 106 Quadratmeter betrug.

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Rückzahlungsanspruch bei kleinerer Wohnung auch nach Jahren

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Nicht selten sind Wohnungen kleiner, als im Mietvertrag angegeben. Allerdings kann es auch andersrum sein: Die Wohnung ist größer. Ob die Miete dann angepasst werden darf, musste heute abermals der Bundesgerichtshof entscheiden. Alles zum Urteil und Hintergründe zur Rechtslage bei Abweichungen zwischen der tatsächlichen Wohnungsgröße und den Angaben im Mietvertrag.. Abweichungen von bis zu zehn Prozent sind zwar tolerierbar, aber wenn die Wohnung 15 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag vermerkt, haben Sie das Recht auf eine Mietminderung in Höhe von 15 Prozent. Bereiche der Wohnung, die weniger als zwei Meter Raumhöhe aufweisen, zählen nicht als volle Wohnfläche. Balkone, Terrassen, Dachgärten und.